Kinderbetreuung und Tageseltern
Kinderbetreuung ist für Eltern ein wichtiges Thema. Das Kreisjugendamt unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Betreuung von Kindern. Egal ob Sie als Eltern einen passenden Betreuungsplatz suchen, als Träger, pädagogische Fachkraft, Elternvertretungen oder andere Institutionen in Kindertageseinrichtungen Beratung benötigen oder als Kommune Fragen haben.

Kindertagespflege
Kindertagespflege ist die regelmäßige und auf Dauer angelegte Betreuung eines Kindes durch eine qualifizierte Kindertagespflegeperson (Tagesmutter, Tagesvater).
Hierfür arbeiten wir eng mit den freien Trägern und den Tageselternvereinen im Rems-Murr-Kreis zusammen. Wir sind zuständig für die Prüfung der Voraussetzungen und die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII sowie die Qualitätsentwicklung in diesem Bereich. Wenn Sie selbst Tagesmutter oder Tagesvater werden möchten, kommen Sie gerne auf uns zu und erfahren Sie alles über unser Qualifizierungsangebot.
Aktuelles zur Kindertagespflege
Kostenübernahme Kindertagespflege
Die Kosten für die Betreuung (laufende Geldleistung an die Kindertagespflegeperson) können vom Kreisjugendamt übernommen werden. Die Eltern leisten dazu einen Kostenbeitrag an das Jugendamt.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist ein Antrag beim Kreisjugendamt und ein Beratungsgespräch bei dem für Sie zuständigen Tageselternverein.
Grundsätzliche Voraussetzungen:
- die Kindertagespflegeperson hat eine aktuelle Pflegeerlaubnis des Kreisjugendamts
- das Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet
- das Kind wird mindestens 21,5 Stunden im Monat betreut
- es liegt ein Bedarf der Eltern vor (Arbeit, Studium, Schule etc.) oder ein Grundanspruch (Kinder von 1 bis 3 Jahren)
- Wohnsitz im Rems-Murr-Kreis
Umfang der Kostenübernahme und mögliche Betreuungszeiten:
- Bei Bedarf: Stundenumfang des Bedarfs plus Fahrzeit
- Im Grundanspruch: bis zu 20 Stunden pro Woche
Höhe der Kostenübernahme:
Kindertagespflegepersonen im Rems-Murr-Kreis erhalten eine laufende Geldleistung in Höhe von 8,20 EUR pro Betreuungsstunde je Kind. Dieser Betrag ist unabhängig vom Alter des Kindes.
Der Stundensatz setzt sich zusammen aus 2,05 EUR zur Erstattung der Sachkosten und 6,15 EUR zur Anerkennung der Förderleistung. Mit den Sachkosten sind sämtliche Bedürfnisse des Kindes (Unterbringung, Verköstigung, Fahrtkosten zu Terminen, usw.) abgedeckt.
Die Förderleistung beinhaltet auch die Abgeltung für Vor- und Nachbereitungszeiten, Elterngespräche, etc.
Zuzahlungen, die Kindertagespflegepersonen von Eltern zusätzlich verlangen, werden vom Kreisjugendamt kritisch gesehen und sind keinesfalls erwünscht.
Eine Gleichbehandlung der Kindertagespflegepersonen im Landkreis und die finanzielle Chancengleichheit aller Eltern auf einen Kindertagespflegeplatz gehen sonst verloren.
Dies gilt für jede Form von Zuzahlungen, wie etwa ein Betrag je Betreuungsstunde, pro Monat oder pauschaliertes Essensgeld.
Eine Ausnahme ist der Ersatz für erforderliche Mehrausgaben der Kindertagespflegeperson bei besonderen Ernährungsformen z.B. wegen Allergien oder Unverträglichkeiten in angemessener Höhe.
Ansprechpartner Fachbereich Kinderbetreuungskosten
An die Sachbearbeiterinnen des Fachbereichs Kinderbetreuungskosten dürfen Sie sich gerne wenden bei Fragen
- zur Kostenbeitragsabrechnung
- zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags
- zu sonstigen Anliegen
Kontakte sortiert nach dem Nachnamen des Kindes:
A - Alf
Alg - Az
Ba - Bar
Bas - Bat
Bau - Beq
Ber - Ble
Blf - Bom
Bon - Box
Boy - Br
Bs - Bz
Ca - Cz
D - Fra
Frb - Hae
Haf - Kaf
Kag - Kik
Kil - Mer
Mes - Pn
Po - Re
Rf - Sad
Sae - Schn
Scho - Star
Stas - Z
Kontakt zu freien Trägern der Jugendhilfe
Das Jugendamt hat die freien Träger der Jugendhilfe mit folgenden Aufgaben beauftragt:
- Eltern bei der Suche nach einer Kindertagespflegestelle sowie bei der Antragstellung der Jugendhilfe zu beraten und zu unterstützen
- Eltern während laufenden Beratungsverhältnissen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und
- bei Problemen zwischen Kindertagespflegepersonen und abgebenden Eltern zu vermitteln.
Bitten wenden Sie sich bei diesen Anliegen an Ihren zuständigen Träger:
- Verein für Kinder- und Jugendhilfe Backnang e.V.:
- zuständig für Allmersbach im Tal, Auenwald, Aspach, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg/M., Murrhardt, Oppenweiler, Sulzbach/M., Spiegelberg und Weissach im Tal
- AWO Kindertagespflege Schorndorf und Umgebung:
- zuständig für Remshalden, Winterbach, Schorndorf, Urbach, Plüderhausen, Fellbach und Kernen
- Tageselternverein Waiblingen e.V.:
- zuständig für Korb, Waiblingen und Weinstadt
- Tagesmütterverein Welzheimer Wald e.V.:
- zuständig für Alfdorf, Althütte, Kaisersbach, Welzheim, Rudersberg
- Tageseltern Winnenden und Umgebung e.V.:
- zuständig für Berglen, Leutenbach, Schwaikheim und Winnenden
Dokumente zur Kindertagespflege
Informationen und Merkblätter
Antrag auf Übernahme von Betreuungskosten für Eltern
Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten zu stellen – entweder online über unser digitales Antragsformular oder in Papierform, indem Sie die PDF-Formulare herunterladen, ausfüllen und an uns senden.
Wichtig: Bitte reichen Sie Ihren Antrag nur auf einem Weg ein, um eine doppelte Antragstellung zu vermeiden.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen für die Online-Antragstellung bereit:
- Datum Beratungstermin Tageselternverein (Antragstellung erst NACH erfolgter Beratung möglich)
- Kind: Geburtsurkunde ODER Vorder- und Rückseite Aufenthaltserlaubnis
- Eltern: BundID-Zugangsdaten ODER Personalausweis (Vorder- und Rückseite) ODER Aufenthaltserlaubnis (Vorder- und Rückseite)
- Kindergeldbescheid
- Einkommensnachweise: Sozialleistungsbescheide (z.B. Wohngeld/Jobcenter), Lohn und Gehalt, Sonderzahlungen, Unterhalt, Mieteinkünfte, Elterngeld, bei Selbständigkeit Gewinn- und Verlustrechnungen etc.
Oder alternativ das digitale Antragsformular:
Zusätzlich müssen Sie noch folgende Dokumente abgeben:
- Nachweis über persönliche Verhältnisse (PDF | 409 KB)
- Nachweis über wirtschaftliche Verhältnisse (PDF | 478 KB)
- Wohnortkommune (bitte per Mail anfordern)
Dokumente für Eltern und Kindertagespflegepersonen
Antrag auf Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen
Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag auf Geldleistungen als Kindertagespflegeperson zu stellen – entweder online über unser digitales Antragsformular oder in Papierform, indem Sie die PDF-Formulare herunterladen, ausfüllen und an uns senden.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag nur auf einem Weg ein, um eine doppelte Antragstellung zu vermeiden.
Oder alternativ das digitale Antragsformular:
Antrag auf Zuschüsse für Kindertagespflegepersonen
Dokumente für Arbeitgeber von Kinderfrauen und angestellten Kindertagespflegepersonen
Kindertageseinrichtungen
Wir beraten zu Strukturen, Konzepten und Qualität von Kindertageseinrichutngen, organisieren Fortbildungen und unterstützen bei der Weiterentwicklung der Angebotslandschaft.
Eine Gebührenübernahme bzw. Zuschüsse zu Gebühren für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sind möglich, wenn Ihr Kind
- eine Kinderkrippe
- eine Regelkindergartengruppe
- einen Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten
- eine Ganztagskindergartengruppe
- einen Hort oder einen Hort an der Schule
besucht und die Kindertageseinrichtung eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII besitzt.
Außerdem kann eine Übernahme der Kosten für die Schulkindbetreuung im Rahmen des Gesetztes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFÖG) in Betracht gezogen werden, wenn das Angebot alle Rechtsansprüche erfüllt. Bei Fragen, welche Bedingungen das sind und ob eine Kostenübernahme in Frage kommt, dürfen Sie sich gerne jederzeit an den Fachbereich Kinderbetreuungskosten wenden.
Weitere Informationen zu Gewaltprävention und dem Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen finden Sie hier
Kostenübernahame Betreuungskosten und Kindergartengebühren
Regelbetreuung ab dem ersten Geburtstag
Anspruch auf die volle Übernahme der Gebühr haben Familien, die Wohngeld, Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Kinderzuschlag beziehen.
Bei Familien, die nachweislich keinen Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben, wird der Zuschuss anhand der Einkommensverhältnisse berechnet.
Bitte beachten: Beziehen Sie Asylbewerberleistungen, wird die Gebühr für Kinder über drei Jahren nicht vom Jugendamt sondern vom Amt für Asyl übernommen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Kosten nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung übernommen werden können.
Eine Entscheidung über die Kostenübernahme ist erst möglich, wenn alle Anträge und Unterlagen vollständig sind.
Ganztagesbetreuung oder Betreuung ab Geburt
Anspruch auf die volle oder teilweise Übernahme der Gebühr haben Familien, wenn ein Bedarf für die Betreuung vorliegt.
Dies kann z.B. ein Schulbesuch, eine Aus- oder Weiterbildung oder eine Berufstätigkeit sein.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch. Ansprechpartner, geordnet nach Zuständigkeit, die sich nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ihres Kindes richtet, finden Sie in der Kontakt-Übersicht.
Gesetzliche Grundlage und Kostenübernahme
Gesetzesgrundlage sind §§ 22 und 23 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Berechnung der Kostenübernahme erfolgt entsprechend den Sozialhilfevorschriften des 12. Sozialgesetzbuches. Damit das Kreisjugendamt prüfen kann, ob die Kosten übernommen werden, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser kann schriftlich oder bei einer persönlichen Vorsprache gestellt werden. Eine Terminvereinbarung innerhalb unserer Öffnungszeiten ist nicht erforderlich.
Benötigte Unterlagen für einen Antrag:
Für die Bearbeitung Ihres Antrags werden unter anderem folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate zuzüglich Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, o.ä.)
- Belege für sonstige Einkünfte und Sozialleistungen (z.B. Unterhalt, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Wohngeld, Kinderzuschlag, etc.)
- Einkommensunterlagen bei Selbständigen
- Nachweise über Kosten der Unterkunft
- Nachweise über Ausgaben für Versicherungen
- Nachweise über Ausgaben für besondere Belastungen (z.B. Darlehen)
Ansprechpartner
Zuständige Ansprechpersonen für die Kommunen
Durch einen Klick finden Sie die Kontaktdaten der Ansprechpersonen für die Kommunen im Rems-Murr-Kreis. Wenden Sie sich bei Fragen zur Kinderbetreuung gerne jederzeit an uns.
