Ihre personenbezogenen Daten werden für die folgenden Zwecke verarbeitet:
- Gesetzliche Erledigung der Aufgaben in der Kinder– und Jugendhilfe nach den §§ 22, 23 und 35a SGB VIII i.v.m. anderen Teilen des Sozialgesetzbuches
- Prüfung und Bearbeitung der beantragten Leistung
- für die Förderung in der Kindertagespflege, insbesondere Zahlung der laufenden Geldleistung und Auszahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 23 SGB VIII
- ggf. um Erstattungsansprüche anderer Jugendämter zu bearbeiten
- Zahlung laufender Geldleistungen an Kindertageseinrichtungen nach § 22 a SGB VIII
- Zahlung von Leistungen i.R.d. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder gem. § 35 a SGB VIII
Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e), Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) i. V. m. § 68 Nr. 14 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, § § 67 Abs. 2 Satz 1 und 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, sowie den weiteren oben angeführten Fachgesetzen zu deren Zwecken die Verarbeitung erfolgt.
Ihre personenbezogenen Daten werden ggf. auch aus den folgenden Quellen erhoben und ausschließlich zum Zwecke der Aufgabenerledigung an die folgenden Empfänger weitergegeben:
öffentlich zugängliche Quellen:
- Handelsregister
nicht öffentlich zugängliche Quellen/Empfänger:
- Tageselternvereine des Rems-Murr-Kreises
- Städte- und Kommunalverwaltungen
- Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegestellen
- Ausländerbehörden
- andere Sozialleistungsträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherungsträger, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Unfallversicherung) Wohngeldstelle, Unterhaltsvorschusskasse, Jobcenter
- Finanzämter
- Gerichte
- Bundeszentralamt für Steuern
- Bundesamt für Finanzen
- Bundesamt für Justiz
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Arbeitgeber
- Ausbildungsbetriebe
- andere Elternteile
- Rechnungsprüfungsamt
- Landesrechnungshof
- Bundesrechnungshof
Ihre personenbezogenen Daten werden 10 Jahre gespeichert, beginnend mit Ablauf des Jahres nach Beendigung der Leistung. Alle vorliegenden Dokumente werden streng vertraulich behandelt.
Wir wollen abschließend noch darauf hinweisen, dass Sie gem. § 97 a SGB VIII/ § 60 I SGB I verpflichtet sind, die zur Prüfung und Bearbeitung des Antrags notwendigen Tatsachen und Angaben zu machen. Die Erhebung von Sozialdaten durch das Kreisjugendamt ist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe erforderlich ist (§ 62 SGB VIII). Wenn Sie die erforderlichen Personenbezogenen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag ggf. nicht bearbeitet werden, kann die gewünschte Hilfe ggf. nicht gewährt werden, können Ihre Daten bei Dritten (z.B. Sozialversicherungsträgern, Jobcenter, Arbeitgeber etc.) erfragt werden
Weitere Informationen
Personenbezogene Daten
Folgende Kategorien von personenbezogenen Daten der Antragsteller (Personensorgeberechtigte) werden verarbeitet:
- Name und Adresse
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Staatsangehörigkeit und Geschlecht
- Sozialleistungsbezug
- Aufenthaltsstatus
- Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Tageseinrichtungs-/ Tagespflegestelle-/ Schulbesuch
- Grund und Umfang des Betreuungsbedarfs
- Arbeitgeber
Folgende Kategorien von personenbezogenen Daten der Tagespflegepersonen werden verarbeitet:
- Name und Adresse
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Staatsangehörigkeit und Geschlecht
- Daten über Sozialversicherung, bzw. private Altersvorsorge
- Kontodaten
Ihre Rechte in Bezug auf die Verarbeitung
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten zu:
- Auskunftsrecht über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 EU-DSGVO)
- Recht auf Datenberichtigung, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 EU-DSGVO)
- Recht auf Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 EU-DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 EU-DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 EU-DSGVO
- Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO), sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden (Absatz 1 lit. b) oder Sie die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung Ihrer Rechtsansprüche benötigen (Absatz 1 lit. c) oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Landratsamtes gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Absatz 1 lit. d)
- Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht nach Art. 18 Abs. 1 lit a EU-DSGVO das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung
- Das Recht, die Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln bzw. übermitteln zu lassen (Art. 20 EU-DSGVO)
- Das Recht auf Widerspruch, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 Abs. 1 lit. e oder f beruht (Artikel 21 DSGVO). Die Verarbeitung wird nach Widerspruch unterlassen, es sei denn das Landratsamt Rems-Murr-Kreis kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig ist, können Sie sich mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden: Heilbronnerstraße 35, 70191 Stuttgart, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, Tel.: 0711/615541-0, E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de.
