Beurkundungen, Unterhalt und Sorgerecht
Das Kreisjugendamt bietet Alleinerziehenden, sowie Volljährigen (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) Unterstützung beziehungsweise Beratung in Sachen Unterhalt.
Die Unterstützung ist im Rahmen eines Beratungsgesprächs und/oder durch Einrichtung einer Beistandschaft (bei minderjährigen Kindern) möglich. Ebenso ist die Feststellung der ungeklärten Vaterschaft - auch schon vor der Entbindung Ihres Kindes - im Rahmen der Beistandschaft möglich.
Beurkundungen
Die Mitarbeitenden des Fachbereichs sind als bestellte Urkundspersonen berechtigt, verschiedene Beurkundungen vorzunehmen.
Zur Vorbereitung der Beurkundung können Sie uns Ihre Daten bequem über das Online-Formular übermitteln.
Zum Online-Antrag
Anerkennung der Vaterschaft und Zustimmungserklärung
Die Anerkennung...
- der Vaterschaft für ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, muss in öffentlich beglaubigter Form beim Notar, Standesamt oder Jugendamt erfolgen.
- der Vaterschaft bedarf der Zustimmung des Kindes, der Mutter des Kindes, im Einzelfall ggf. weiteren Personen.
- beim Jugendamt ist kostenlos.
Sorgerecht
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge.
Gemeinsame Sorge besteht,
- wenn die Eltern heiraten.
- wenn die Eltern vor einem Notar oder dem Jugendamt gleichlautende Sorgeerklärungen abgeben.
Die gemeinsame elterliche Sorge kann nur durch Beschluss des Familiengerichts wieder aufgehoben werden.
Unterhaltsverpflichtungen
- Grundsätzlich sind beide Eltern dem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Der Elternteil, bei dem sich das Kind befindet, erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Betreuung und Erziehung des Kindes. Der andere Elternteil muss Barunterhalt leisten.
- Bei der Geltendmachung des Unterhalts steht das Jugendamt dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, mit Beratung und Unterstützung oder als Beistand gerne zur Seite.
- Beratung und Unterstützung erhalten auch junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und nicht miteinander verheiratete Eltern bei der Geltendmachung des Betreuungsunterhalts.
- Unterhaltsverpflichtungen (vollstreckbare Unterhaltstitel) können beim Jugendamt kostenlos beurkundet werden
Sie können sich die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen beurkunden lassen.
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nicht regelmäßig oder nur teilweise Unterhalt zahlt.
Die Höhe der Unterhaltsvorschussleistung beträgt zum 01.01.2026 für:
- Kinder unter 6 Jahren 227,00 Euro
- Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 299,00 Euro
- Kinder von 12 bis unter 18 Jahren 394,00 Euro
Zum Antrag für Unterhaltsvorschuss
Kontakt