Einreise und Aufenthalt
Hinweise zur Abholung beantragter Aufenthaltstitel
Sie können Ihren bereits beantragten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ohne vorherige Terminvereinbarung während der Sprechzeiten am Schalter abholen.
Bitte informieren Sie sich dazu vorher auf unserer Website (https://lrarmk.de/eAT). Dort sehen Sie, ob Ihr elektronischer Aufenthaltstitel bereits abgeholt werden kann. Die dafür notwendige 6-stellige Personenkennziffer erhalten Sie bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels.
Sie möchten nach Deutschland einreisen, sind bereits hier und wollen hier leben, Schutz suchen, arbeiten, eine Ausbildung machen oder studieren? Dann finden Sie hier die passenden Informationen zu Einreise, Aufenthalt, Asyl und weiteren zugehörigen Anliegen.
Hier zunächst zentrale Informationen zur Verpflichtungserklärung / Besuchseinladung sowie Wissenswertes rund um die für verschiedene Leistungen benötigten Lichtbildern (Fotos) und der Möglichkeit einer Terminvereinbarung.
Verpflichtungserklärung für Ihre Einreise nach Deutschland
Für Ihre Einreise nach Deutschland muss der Lebensunterhalt während Ihres Aufenthalts gesichert sein. Wenn Sie dafür beim Visumantrag nicht selbst ausreichende, eigene Mittel nachweisen können, kann eine in Deutschland lebende Person eine Verpflichtungserklärung für Sie abgeben. Voraussetzung ist, dass diese Person über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt.
Die Verpflichtungserklärung kann ausschließlich online abgegeben werden - über die folgende Leistungsseite.
Nach der Prüfung des Online-Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail. Wenn der Antrag positiv entschieden wurde, kann die Verpflichtungserklärung während der Öffnungszeiten am Schalter abgeholt werden. Ein Termin ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich. Bitte bringen Sie die Bestätigung per E-Mail zur Abholung mit.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Info-Schalter des Ausländeramts.
Hinweis bei Eheschließung
Wenn Sie für eine Eheschließung nach Deutschland einreisen möchten, ist die Verpflichtungserklärung nur ein Teil des Visumverfahrens. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Informationstermin mit der für Sie zuständigen Ansprechperson. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der in Ihrem Heimatland zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Lichtbilder (Fotos)
Für Personalausweise, Reisepässe, Aufenthaltstitel und andere amtliche Dokumente werden Lichtbilder nur noch digital angenommen. Ausgedruckte Passfotos können nicht mehr verwendet werden.
Das Lichtbild muss biometrisch geeignet sein und in der vorgeschriebenen Qualität digital übermittelt werden. Sie können es bei einem lizenzierten Fotostudio erstellen lassen. Teilnehmende Fotostudios finden Sie zum Beispiel online über diesen LInk.
Alternativ können Sie das Lichtbild direkt im Ausländeramt Rems-Murr-Kreis erstellen lassen. Dafür fällt eine Gebühr von 6,00 Euro an. Bitte beachten Sie: Vor Ort kann es dadurch zu längeren Wartezeiten kommen.
Terminbuchung
Vereinbaren Sie bitte vor einem Besuch bei uns online einen Termin.
zur Terminbuchung
Termine können Sie insbesondere für folgende Anliegen vereinbaren
- Abholung der Verpflichtungserklärung, wenn ihr Antrag per E-Mail positiv entschieden wurde
- Adressänderung auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) / Reiseausweis frühestens zwei Wochen nach An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
Örtliche Zuständigkeit und Ansprechpersonen
Örtliche Zuständigkeit
Als Fachbereich Ausländer-, Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht im Ausländeramt des Rems-Murr-Kreises sind wir nicht für alle Gemeinden und Städte im Landkreis zuständig. Die folgende Übersicht hilft Ihnen weiter.
Wir sind als Landratsamt zu Anliegen rund um Einreise und Aufenthalt in diesen Städten und Gemeinden verantwortlich
Diese Städte und Gemeinden sind für Anliegen rund um Einreise und Aufenthalt direkt verantwortlich
Ansprechpersonen
Hier finden Sie die Kontaktdaten der für Sie verantwortlichen Ansprechpersonen. Die Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens.
Ausgabe von Aufenthaltstiteln, Adressänderungen und Verpflichtungserklärungen
Anfangsbuchstaben A und P
Anfangsbuchstaben B und G
Anfangsbuchstaben C, I, U und X
Anfangsbuchstaben D, H und J
Anfangsbuchstaben E, F, O, Q, T und Y
Anfangsbuchstaben K, N und W
Anfangsbuchstaben L und R
Anfangsbuchstaben M, V und Z
Anfangsbuchstabe S
Ukraine
Humanitärer Aufenthalt - Anfangsbuchstaben A, B, C, D, E, F, G und H
Humanitärer Aufenthalt - Anfangsbuchstaben I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, X, Y und Z
Asyl - Anfangsbuchstaben A, T, U, V, W, X, Y und Z
Asyl - Anfangsbuchstaben B, C, D, E, F, G, H, I, J, K und L
Asyl - Anfangsbuchstaben M, N, O, P, Q, R und S
Teamleitung, Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Weitere Anliegen im Überblick
Aufenthalt zum Zweck Ihrer Erwerbstätigkeit
Wenn Sie in Deutschland arbeiten, forschen, selbstständig tätig sein oder nach einer Beschäftigung suchen möchten, finden Sie hier die passenden Leistungen.
Leistungen
Aufenthalt zum Zweck Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums
Sie möchten in Deutschland eine Ausbildung beginnen, studieren oder als Au-pair tätig sein? Hier finden Sie die passenden Informationen und Leistungen.
Leistungen
Aufenthalt aus familiären Gründen
Wenn Sie zu Ihrer Familie nach Deutschland ziehen möchten, können Sie hier die passende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das gilt zum Beispiel für den Nachzug zu deutschen oder ausländischen Familienangehörigen.
Leistungen
Unbefristete Aufenthaltstitel
Wenn Sie bereits länger rechtmäßig in Deutschland leben, kommt für Sie möglicherweise ein unbefristeter Aufenthaltstitel in Betracht.
Leistungen
Weitere ausländerrechtliche Anliegen und Passersatzdokumente
Hier finden Sie weitere Leistungen des Ausländeramts, zum Beispiel zum elektronischen Aufenthaltstitel, zu Reiseausweisen, Notreiseausweisen oder zur Aufhebung einer Wohnsitzauflage.
Leistungen
Weitere Informationen für Unionsbürgerinnen und Bürger, asylsuchende Menschen, ukrainische Staatsangehörige und zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
Europäische Unionsbürgerinnen und Bürger
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union - also Unionsbürgerinnen und Unionsbürger - sowie ihre Familienangehörigen genießen Freizügigkeit. Sie haben das Recht, in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen und sich hier aufzuhalten.
Staatsangehörige von Liechtenstein, Island und Norwegen sind keine Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger, sofern sie nicht zugleich die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Auf Grund von Verträgen und Abkommen mit der Europäischen Union sind sie ihnen beim Aufenthaltsrecht und bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit jedoch weitgehend gleichgestellt. Ihre Rechte sind denen von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sehr ähnlich.
Asylsuchende Menschen
Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gekommen und möchten vorübergehend oder dauerhaft hier leben? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat für Sie Informationen und Tipps zusammengestellt- Dort finden Sie auch Telefonnummern und Kontaktadressen.
Während des Asylverfahrens ist das Ausländeramt für die Ausstellung der Aufenthaltsgestattung zuständig. Nach Abschluss des Asylverfahrens erteilt das Ausländeramt bei einer positiven Entscheidung des BAMF eine Aufenthaltserlaubnis. Bei einer negativen Entscheidung kann gegebenenfalls eine Duldung ausgestellt werden.
Arbeit und Beruf sind besonders wichtige Bereiche der Integration. Deshalb gibt es seit 1. Juli 2016 eine gemeinsame Anlaufstelle von Arbeitsagentur, Jobcenter und Rems-Murr-Kreis: das Team IBA. IBA steht für Integration-Beratung-Arbeit beziehungsweise Ausbildung und ist die zentrale Anlaufstelle für die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsstellen für geflüchtete Menschen im Rems-Murr-Kreis.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz und beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt und erleichtert die Einreise und den Aufenthalt von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU. Es betrifft vor allem Personen, die in Deutschland arbeiten, einen Arbeitsplatz suchen oder mit einem anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss einreisen möchten.
Für viele Fälle ist vor der Einreise ein nationales Visum erforderlich. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen, um das Visumverfahren zu unterstützen.
Service der IHK und Handwerkskammer
Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer bieten ihren Mitgliedsunternehmen eine kostenfreie Erstberatung an. Liegt der Firmensitz im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, können sie den Zuwanderungsprozess gemeinsam mit der Ausländerbehörde koordinieren.
Ukrainische Staatsangehörige
Ihr Aufenthaltstitel - gut zu wissen:
Alle am 1. Februar 2026 gültigen Aufenthaltstitel und die dazugehörige Arbeitsgenehmigung für ukrainische Flüchtlinge nach § 24 Aufenthaltsgesetz behalten ihre Gültigkeit automatisch bis zum 4. März 2027. Die Inhaberinnen und Inhaber dieser Aufenthaltserlaubnisse müssen sich deshalb nicht um eine Verlängerung bei uns kümmern.
Kontakt
Ausländeramt
Rötestraße 17
71332 Waiblingen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr
- 18:00 Uhr