Leistungen für Flüchtlinge
Der Fachbereich Leistungen für Flüchtlinge gewährt und zahlt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aus. Das gilt insbesondere für geduldete und gestattete Personen.
Leistungen nach dem AsylbLG sichern den Lebensunterhalt, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.
Bitte beachten Sie: Sie benötigen vor einem Besuch bei uns einen Termin. Diesen können Sie online, telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Termine sind in der Regel oft mehrere Wochen im Voraus vergeben. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um Ihren Termin.
Leistungen
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Terminbuchung
Vereinbaren Sie bitte vor einem Besuch bei uns online einen Termin.
zur Terminbuchung
Termine können Sie insbesondere für folgende Anliegen vereinbaren
- Abgabe und Ausgabe von Dokumenten (Vorlage Duldung, Abgabe Einkommensnachweise)
- Ausgabe Behandlungsscheine
- Ausgabe Zahnbehandlungsscheine
- Aushändigung von Antragsformularen
- Abgabe von Leistungsanträgen
Ein Erklärvideo zum Besuch nach einem online gebuchten Termin finden Sie in unserem entsprechenden Youtube-Video Terminbuchung.
Kontakt
Ausländeramt
Rötestraße 17
71332 Waiblingen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr
- 18:00 Uhr