Leistungen für Flüchtlinge

Der Fachbereich Leistungen für Flüchtlinge gewährt und zahlt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aus. Das gilt insbesondere für geduldete und gestattete Personen.

Leistungen nach dem AsylbLG sichern den Lebensunterhalt, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.

Bitte beachten Sie: Sie benötigen vor einem Besuch bei uns einen Termin. Diesen können Sie online, telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Termine sind in der Regel oft mehrere Wochen im Voraus vergeben. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um Ihren Termin.

Terminbuchung

Vereinbaren Sie bitte vor einem Besuch bei uns online einen Termin.

zur Terminbuchung

Termine können Sie insbesondere für folgende Anliegen vereinbaren

  • Abgabe und Ausgabe von Dokumenten (Vorlage Duldung, Abgabe Einkommensnachweise)
  • Ausgabe Behandlungsscheine
  • Ausgabe Zahnbehandlungsscheine
  • Aushändigung von Antragsformularen
  • Abgabe von Leistungsanträgen

Ein Erklärvideo zum Besuch nach einem online gebuchten Termin finden Sie in unserem entsprechenden Youtube-Video Terminbuchung.

Kontakt

Fachbereich Leistungen für Flüchtlinge, Sekretariat
Rötestraße 17
71332 Waiblingen
Fax +49 (71 51) 5 01-17 13

Ausländeramt
Rötestraße 17
71332 Waiblingen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr - 18:00 Uhr