Blindenhilfe

Blinde Menschen sind im Alltag besonders beeinträchtigt. Weil ihnen durch ihre Behinderung zusätzliche Kosten entstehen, können sie zum Ausgleich Blindenhilfe erhalten.
In Baden-Württemberg gibt es zwei Leistungen, die sich ergänzen:

  • Landesblindenhilfe – unabhängig von Einkommen und Vermögen
  • Aufstockende Bundesblindenhilfe (§ 72 SGB XII) – zusätzlich bei geringem Einkommen und Vermögen

Blindenhilfe online beantragen

Höhe der Landesblindenhilfe

Volljährige blinde Menschen 410 Euro pro Monat
Minderjährige blinde Menschen 205 Euro pro Monat

Hinweis: Wenn Sie Leistungen der häuslichen Pflege beziehen oder vollstationär versorgt werden, verringert sich die Landesblindenhilfe beziehungsweise die Bundesblindenhilfe.

Voraussetzungen

Blindenhilfe können folgende Personengruppen erhalten:

  • blinde Menschen
  • Menschen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt
  • Menschen mit einer gleich schweren Beeinträchtigung der Sehfähigkeit

Kontakt

Angelika Reinhardt