Das Amt für Soziales und Teilhabe unterstützt die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises mit finanziellen Hilfen. Diese sichern den Lebensunterhalt und helfen, besondere finanzielle Belastungen zu bewältigen.

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe richtet sich an Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder voll erwerbsgemindert sind. Für erwerbsfähige Menschen ist dagegen das Jobcenter zuständig.
Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Sie Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln – insbesondere aus Einkommen und Vermögen – bestreiten können.

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Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zu den Wohnkosten.

  • In den großen Städten im Kreis beantragen Sie das Wohngeld direkt bei der jeweiligen Stadt.
  • Für die übrigen Städte und Gemeinden ist die Wohngeldstelle des Landkreises zuständig.

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Blindenhilfe

Wenn Sie blind oder einer blinden Person gleichgestellt sind, unterstützt Sie die Blindenhilfe unter bestimmten Voraussetzungen mit einem pauschalen Geldbetrag. Dieser gleicht die Mehraufwendungen aus, die Ihnen aufgrund der Blindheit im Alltag entstehen. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen gelten und in welcher Höhe Ihnen Leistungen zustehen.

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Bildung und Teilhabe

Beziehen Familien Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag, haben ihre Kinder und Jugendlichen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Dazu gehören zum Beispiel: Schulbedarf, Schülerbeförderung, Klassenfahrten, Lernförderung/Nachhilfe, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Sportverein oder Musikunterricht).

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Ausbildungsförderung

Die Ausbildungsförderung umfasst:

  • BAföG für Schülerinnen und Schüler
  • Studierenden-BAföG (zuständig sind hier die Studierendenwerke)
  • Aufstiegs-BAföG (z. B. zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung)

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Soziales Entschädigungsrecht

Das soziale Entschädigungsrecht richtet sich an:

  • Opfer von Krieg, Gewalt und Terror
  • Menschen mit Zivildienstschädigungen
  • Menschen mit Impfschädigungen

Die Anträge stellen Sie über das Landratsamt Böblingen.

Leistungen