Wohngeld

Steigende Wohnkosten belasten viele Menschen. Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten – zur Miete oder zur Belastung (bei selbst genutztem Wohneigentum).

Wovon hängt der Anspruch ab?

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, richtet sich nach:

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder, die berücksichtigt werden
  • der Höhe Ihres Gesamteinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Wann besteht kein Anspruch?

Sie haben keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten und dabei bereits Unterkunftskosten berücksichtigt wurden:

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Sozialgesetzbuch II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialgesetzbuch XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge (Bundesversorgungsgesetz)
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe – sofern im Haushalt ausschließlich Personen leben, die diese Leistungen beziehen

So stellen Sie Ihren Antrag

Sie können Wohngeld persönlich, online oder schriftlich beantragen:

Wohngeld online beantragen

Die Antragsformulare können Sie außerdem auch bei allen Städten und Gemeinden im Kreisgebiet erhalten.

Wer bearbeitet Ihren Antrag?

Im Rems-Murr-Kreis sind die Wohngeldstellen der Großen Kreisstädte zuständig:

Stadt Telefon
Backnang 07191 894-0
Fellbach 0711 5851-0
Schorndorf 07181 602-0
Waiblingen 07151 5001-0
Weinstadt 07151 693-0
Winnenden 07195 13-0

Für alle anderen Städte und Gemeinden im Kreis ist die Wohngeldstelle des Landratsamtes zuständig.

Wohngeld-Plus-Gesetz seit 1. Januar 2023

Seit 1. Januar 2023 hat sich das Wohngeld deutlich erhöht. Aufgrund der geänderten Regelungen können mehr Haushalte Wohngeld erhalten. 

Kontakt

Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Amt für Soziales und Teilhabe
Wohngeldstelle
Alter Postplatz 18
71332 Waiblingen

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