Wohngeld
Steigende Wohnkosten belasten viele Menschen. Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten – zur Miete oder zur Belastung (bei selbst genutztem Wohneigentum).
Wovon hängt der Anspruch ab?
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, richtet sich nach:
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder, die berücksichtigt werden
- der Höhe Ihres Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wann besteht kein Anspruch?
Sie haben keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten und dabei bereits Unterkunftskosten berücksichtigt wurden:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Sozialgesetzbuch II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialgesetzbuch XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge (Bundesversorgungsgesetz)
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe – sofern im Haushalt ausschließlich Personen leben, die diese Leistungen beziehen
So stellen Sie Ihren Antrag
Sie können Wohngeld persönlich, online oder schriftlich beantragen:
Die Antragsformulare können Sie außerdem auch bei allen Städten und Gemeinden im Kreisgebiet erhalten.
Wer bearbeitet Ihren Antrag?
Im Rems-Murr-Kreis sind die Wohngeldstellen der Großen Kreisstädte zuständig:
Für alle anderen Städte und Gemeinden im Kreis ist die Wohngeldstelle des Landratsamtes zuständig.
