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Landschaftserhaltungsverband (LEV)
Der LEV berät und unterstützt Kommunen, Verbände, Landwirte sowie Flächeneigentümer bei der Beantragung von Fördermitteln, etwa über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR). Auch bei der Planung, Umsetzung und finanziellen Förderung von Landschaftspflegemaßnahmen steht der Verband zur Seite.
Der LEV setzt Natura-2000-Managementpläne um und pflegt Naturschutzgebiete, Naturdenkmale sowie geschützte Biotope. Ziel ist es, seltene Tier- und Pflanzenarten zu schützen und die vielfältige Kulturlandschaft langfristig zu erhalten. Gefördert werden unter anderem die Pflege von Feucht- und Streuobstwiesen, eine nachhaltige Wiesenbewirtschaftung und Beweidung sowie gezielte Artenschutzmaßnahmen.
Maßnahmen und Aufgaben
Pflege und Entwicklung von Biotopen, z.B. Feuchtwiesen und Streuobstwiesen
nachhaltige Wiesennutzung
nachhaltige Beweidung
Artenschutzmaßnahmen
Landesweiter Biotopverbund
Biotope sind Lebensräume: Sie bieten spezialisierten Pflanzen, Pilzen und Tieren einen Lebensort. Dazu zählen Wald- und Offenlandbiotope wie Wiesen, Streuobstwiesen oder Feuchtgebiete.
Biotopverbund verbindet Lebensräume: Vernetzte Biotope ermöglichen Tieren und Pflanzen, sich auszubreiten, Nahrung und Schutz zu finden sowie verschiedene Lebensräume zu erreichen.
Zerschneidung gefährdet Arten: Straßen, Bebauung und intensive Landnutzung unterbrechen Lebensräume. Besonders wenig mobile Arten und Amphibien sind auf funktionierende Verbindungen angewiesen.
Mehr Vielfalt durch verbindende Elemente: Hecken, Blühflächen, Tümpel und Krautsäume können Biotope miteinander vernetzen und die biologische Vielfalt stärken.
Landesweites Ziel bis 2030: Bis dahin sollen 15 Prozent der nicht bewaldeten Fläche in Baden-Württemberg Teil eines funktionalen Biotopverbunds sein.
Gemeinsam aktiv werden: Kommunen, Vereine, Landwirtschaft und Privatpersonen können zum Biotopverbund beitragen. Die Biotopverbundbotschafterinnen und -botschafter des LEV beraten und unterstützen bei Fragen und Ideen.
FFH-Mähwiesen
Die vielfältige Kulturlandschaft im Rems-Murr-Kreis mit Weinbergen, Obstwiesen, Hecken und Blumenwiesen ist über Jahrhunderte durch traditionelle Landwirtschaft entstanden. Besonders wertvoll sind die artenreichen Flachlandmähwiesen: Sie bieten zahlreichen Pflanzen- und Tierarten Lebensraum, fördern den Klimaschutz und tragen zur Grundwasserfilterung bei.
Als gesetzlich geschützte Biotope dürfen diese Wiesen nicht beeinträchtigt oder zerstört werden. Die bisherige, traditionelle Bewirtschaftung kann jedoch fortgeführt werden – sie ist entscheidend für ihren langfristigen Erhalt.
Kreisverband der Obst- und Gartenbauvereine Waiblingen e.V.
Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.
Landesnaturschutzverband e.V.
Maschinenring Rems-Murr e.V.
NABU Kreisverband e.V.
Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald e.V.
Schwäbischer Albverein Rems-Murr-Gau e.V.
Häufig gestellte Fragen an den LEV
1. Wir haben einen alten Baum im Naturdenkmal, dieser droht umzustürzen. Wer ist zuständig? Und gibt es Fördermittel?
Grundsätzlich gilt der Eigentümer als zuständig für die Pflege des Baumes, wenn die Verkehrssicherung und das Lichtraumprofil betroffen sind. Liegt der Baum in einem Naturdenkmal und/oder Biotop sollte vor einem gravierenden Eingriff, wie zum Beispiel einer Fällung, die Untere Naturschutzbehörde kontaktiert werden. Für geschützte Bäume im Privatbesitz gibt es eine Förderung für Erhaltungspflege über den Kreis.
2. Ich habe eine verwilderte Streuobstwiese geerbt. Gibt es Fördermöglichkeiten für die Pflege?
Hier gibt es die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, Förderungen über FAKT oder die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) zu beantragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, herauszufinden, ob Ihre Fläche nach LPF förderfähig ist, sowie bei den Schritten der Antragstellung.
3. Was kann ich auf meinem Grundstück für die Biodiversität und den Naturschutz tun? Gibt es Fördermöglichkeiten?
Für Privatpersonen sowie für Landwirte gibt es vielfältige Möglichkeiten. Im Privatgarten gilt: Eine Wiese oder zumindest Teile der Wiese kann man im eigenen Garten auch mal stehen lassen und nur ein- oder zweimal im Jahr mähen. Das spart die Rasenmäharbeit und erhöht die Artenvielfalt der Pflanzen und Tiere. Es gibt die Möglichkeit Nisthilfen anzulegen sowie Steinhaufen und Reisig als Schutzraum für Tiere anzubieten. Verwenden Sie außerdem möglichst heimische und nicht invasive Pflanzen für Ihren Garten. Zahlreiche Tipps und Tricks für den eigenen, naturnahem Garten finden Sie auch auf der Seite des Naturschutzbundes.
Für Landwirte gibt es seit 2015 die geförderte Gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatung sowie seit 2022 die Produktionstechnische Biodiversitätsberatung des Landwirtschaftsamtes. Nähere Informationen zur Gesamtbetrieblichen Biodiversitätsberatung finden Sie unter folgendem Link.
4. Wie kann ich Mittel über die Landschaftspflegerichtlinie oder FAKT beantragen?