Naturschutz

Die untere Naturschutzbehörde setzt sich für den Erhalt und die Pflege von Natur und Landschaft ein. Sie berät, schützt wertvolle Lebensräume und trägt gemeinsam mit Fachkräften sowie ehrenamtlich Engagierten zu einer lebenswerten Umwelt bei.

Artenschutz

Alle wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensstätten sind gesetzlich geschützt. So sollen sie vor Beeinträchtigungen durch den Menschen bewahrt werden.

Feuersalamander kriecht auf feuchtem Moos

Amphibienschutz

Frösche, Kröten, Molche und Salamander benötigen besonderen Schutz. Während der jährlichen Amphibienwanderungen treffen wir gemeinsam mit Polizei und Straßenbauamt gezielte Maßnahmen für mehr Sicherheit auf den Straßen.

Uwe Hiller
Amt für Umweltschutz
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen

Hornissen, Wespen und Hummeln

Hornissen sind geschützte und meist friedliche Insekten. Im Frühjahr bauen die Königinnen ihre Nester, die Völker wachsen bis zum Spätsommer an und lösen sich im Herbst wieder auf. Wer ein Hornissennest entdeckt, sollte Abstand halten und es nicht eigenständig entfernen – Nester dürfen nur mit behördlicher Genehmigung beseitigt werden.

Amt für Umweltschutz
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
E-Mail

Weitere geschützte Tierarten

Bei Fragen zu Fledermäusen, Bibern und anderen geschützten Tierarten stehen wir Ihnen gerne ebenfalls beratend zur Verfügung.

Dietmar Reiniger
Amt für Umweltschutz
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen

Uwe Hiller
Amt für Umweltschutz
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen

Bäume

Vom 1. März bis 30. September dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche grundsätzlich nicht gefällt oder beseitigt werden. 

Baumfällgenehmigung beantragen

Baumaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet und Naturpark

Geschirrhütten

Eine Erlaubnis kann nur für Geschirrhütten mit maximal 15 m³ umbautem Raum erteilt werden. Den formlosen Antrag mit Karten- und Lagepläne sowie Planskizzen des Vorhabens. Die Entscheidung ist gebührenpflichtig; ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht nicht.

Erforderliche Unterlagen:

Erdaufschüttung und Abgrabungen

Landschaftspflege

Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist das zentrale Förderinstrument für Naturschutz und Landschaftspflege in Baden-Württemberg. Sie unterstützt unter anderem Vertragsnaturschutz, Biotop- und Artenschutzmaßnahmen, Natura-2000- und Biotopverbundplanungen sowie naturschutzbezogene Investitionen. Die Förderung erfolgt überwiegend durch das Land, teilweise ergänzt durch EU- und Bundesmittel.

Antrag über Landschaftserhaltungsverband