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Naturschutz
Die untere Naturschutzbehörde setzt sich für den Erhalt und die Pflege von Natur und Landschaft ein. Sie berät, schützt wertvolle Lebensräume und trägt gemeinsam mit Fachkräften sowie ehrenamtlich Engagierten zu einer lebenswerten Umwelt bei.
Artenschutz
Alle wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensstätten sind gesetzlich geschützt. So sollen sie vor Beeinträchtigungen durch den Menschen bewahrt werden.
Amphibienschutz
Frösche, Kröten, Molche und Salamander benötigen besonderen Schutz. Während der jährlichen Amphibienwanderungen treffen wir gemeinsam mit Polizei und Straßenbauamt gezielte Maßnahmen für mehr Sicherheit auf den Straßen.
Hornissen sind geschützte und meist friedliche Insekten. Im Frühjahr bauen die Königinnen ihre Nester, die Völker wachsen bis zum Spätsommer an und lösen sich im Herbst wieder auf. Wer ein Hornissennest entdeckt, sollte Abstand halten und es nicht eigenständig entfernen – Nester dürfen nur mit behördlicher Genehmigung beseitigt werden.
Baumaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet und Naturpark
Geschirrhütten
Eine Erlaubnis kann nur für Geschirrhütten mit maximal 15 m³ umbautem Raum erteilt werden. Den formlosen Antrag mit Karten- und Lagepläne sowie Planskizzen des Vorhabens. Die Entscheidung ist gebührenpflichtig; ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht nicht.
Erforderliche Unterlagen:
Antrag (formloses Schreiben)
Flurkartenausschnitt 1:2500
Lageplan 1:500
Planskizzen Musterskizze bzw. Grundriss, Seitenansichten einschl. der notwendigen Geländeveränderungen und Stützmauern, sowie ein Geländeschnitt in Hanglage
Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist das zentrale Förderinstrument für Naturschutz und Landschaftspflege in Baden-Württemberg. Sie unterstützt unter anderem Vertragsnaturschutz, Biotop- und Artenschutzmaßnahmen, Natura-2000- und Biotopverbundplanungen sowie naturschutzbezogene Investitionen. Die Förderung erfolgt überwiegend durch das Land, teilweise ergänzt durch EU- und Bundesmittel.