Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zentralen Bußgeldstelle erledigen alle Aufgaben bei Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, für die das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde zuständig bzw. durch Gesetz bestimmt ist.
Neben Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften werden z.B. auch Zuwiderhandlungen gegen lebensmittel- und baurechtliche Vorschriften, gegen das Abfallrecht, das Naturschutzgesetz, die Sozialvorschriften im Straßenverkehr, das Güterkraftverkehrsgesetz und vieles mehr geahndet.
Sollten Sie eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid von uns erhalten haben, nutzen Sie gerne die Möglichkeit über den aufgedruckten QR-Code sich online auf die Anhörung zu äußern oder den Bußgeldbescheid über e-Payment zu bezahlen.
Haben Sie eine Anhörung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren erhalten?
Dann können Sie sich innerhalb der Frist unkompliziert online dazu äußern. Die Login-Daten finden Sie direkt auf dem Anhörungsschreiben.
ACHTUNG:
Einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können Sie nur schriftlich (per Brief) oder persönlich bei uns vor Ort innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist einlegen. Einen Einspruch per E-Mail einzulegen, ist rechtlich derzeit nicht möglich. Bitte lesen Sie hierzu auch die Rechtsbehelfsbelehrung auf Ihrem Bußgeldbescheid.
