Informationen für Pflegebedürftige und pflegende Zu- und Angehörige im Zusammenhang mit Leistungen von ehrenamtlich Einzelhelfenden
Lassen Sie sich im Alltag durch eine ehrenamtliche Einzelhelferin bzw. einen ehrenamtlichen Einzelhelfer unterstützen!
Mit dieser Unterstützung können Sie Ihren Alltag angenehmer gestalten und Ihre Angehörigen entlasten.
Unterstützungsmöglichkeiten durch ehrenamtliche Einzelhelferinnen und Einzelhelfer
- Alltagshilfe zu Hause: Unterstützung bei kleineren Haushaltstätigkeiten oder beim Einkaufen.
- Begleitung zu Terminen: Hilfe bei Arztbesuchen, Behördengängen oder anderen wichtigen Terminen.
- Gemeinsame Freizeitgestaltung: Spaziergänge, Gespräche, gemeinsames Kaffeetrinken oder Gesellschaftsspiele.
- Entlastung Ihrer Angehörigen: Unterstützung bei der OrganisaƟon des Pflegealltags.
Wichtig: Ehrenamtliche Helfende übernehmen keine pflegerischen Tätigkeiten wie Körperpflege oder medizinische Versorgung. Es handelt sich nicht um professionelle Reinigungskräfte.
Wer kann diese Unterstützung erhalten?
- Sie sind pflegebedürftig und haben einen anerkannten Pflegegrad.
- Sie wohnen in Ihrem eigenen Zuhause und benötigen Unterstützung im Alltag.
Wer kann die Unterstützung erbringen?
- Nachbarinnen und Nachbarn oder Freundinnen und Freunde/Bekannte.
- Personen, die nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht in häuslicher Gemeinschaft leben.
Wie wird die Unterstützung finanziert?
- Der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung (131 Euro pro Monat) kann für diese Unterstützung genutzt werden.
- Das Abrechnungsformular, die Bestätigung für den Einsatz der ehrenamtlichen Einzelhelferin oder des ehrenamtlichen Einzelhelfer und weitere Informationen stehen auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zur Verfügung. Auch erhalten Sie die Informationen bei Ihrer Pflegekasse oder bei Ihrem privaten
Krankenversicherungsunternehmen. - Das Abrechnungsformular ist gemeinsam mit der ausgefüllten Bestätigung für den Einsatz der ehrenamtlichen Einzelhelferin oder des ehrenamtlichen Einzelhelfer bei ihrer zuständigen Pflegekasse bzw. private Krankenversicherung einzureichen.
- Konkrete Fragen zur Abrechnung werden durch ihre zuständige Pflegekasse bzw. private
Krankenversicherung beantwortet.