Der Haushalt des Rems-Murr-Kreises bildet die Grundlage für die Aufgabenerfüllung der Kreisverwaltung. Er zeigt, welche finanziellen Mittel dem Landkreis zur Verfügung stehen und wie diese eingesetzt werden.

Der Rems-Murr-Kreis plant und steuert seine Finanzen so, dass alle Aufgaben der Verwaltung effizient erfüllt werden können. Transparenz und eine verantwortungsvolle Mittelverwendung bilden dabei die Grundlage für finanzielle Entscheidungen.

Haushaltssatzung & Haushaltsplan

Der Haushaltsplan des Rems-Murr-Kreises wird jährlich vom Kreistag beschlossen und legt alle Erträge und Aufwendungen des Landkreises fest. Er bildet die Grundlage für die finanzielle Steuerung der Kreisverwaltung.

Beschluss 2026
Der Kreistag beschloss den Haushaltsplan am 15. Dezember 2025

Haushaltskennzahlen 2026

  • Haushaltskennzahlen 2026:
  • Haushaltsvolumen: 776 Mio. €
  • Kreisumlagehebesatz: 35,9 % (Vorjahr: 35,5 %)
  • Ordentliches Ergebnis: -1,9 Mio. € (Fehlbetrag wird anteilig auf die nächsten drei Jahre verteilt).

Investitionen 2026

  • Gesamtinvestitionsvolumen: 53 Mio. €
  • Kreditaufnahmen: 34 Mio. €
  • Schwerpunkte:Bildung: 12,0 Mio. €
  • Straßen und Radwege: 5,5 Mio. €
  • Immobilienkonzeption Kreisverwaltung Waiblingen: 15,0 Mio. €
  • Neubau Integrierte Leitstelle Waiblingen: 3,4 Mio. €

Haushaltssatzungen zum Download

Haushaltskonsolidierung

Die Haushaltskonsolidierung ist seit dem Jahr 2016 ein zentraler Bestandteil der Finanzstrategie des Rems-Murr-Kreises. Ziel ist es, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises langfristig zu sichern und auf veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu reagieren. In den Jahren 2025 und 2026 wurden hierzu Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 33,3 Mio. € beschlossen.
 

Was bedeutet Haushaltskonsolidierung?

  • Ausgaben reduzieren 
  • Einnahmen erhöhen 
  • Strukturen und Prozesse optimieren 

Warum ist das notwendig

  • Steigende Sozialausgaben 
  • Steigende Personalkosten 
  • Hohes Klinikdefizit 
  • Fehlende Refinanzierung von Bund und Land 

Was wurde bisher erreicht?

  • 2025: Sparpaket in Höhe von 22,3 Mio. €
  • 2026: Sparpaket in Höhe von 11 Mio. €

Schwerpunkte 2026

  • Haushaltsstrukturkommission fortführen
  • Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung fortführen
  • Medizinkonzeption fortschreiben
  • Personalkosten stabilisieren

Ziele

  • Langfristige Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Sicherung der Handlungsfähigkeit des Landkreises
  • Begrenzung und Abbau der Verschuldung
  • Erhalt bewährter Angebote und Strukturen

Jahresabschluss & Rechenschaft

Im Jahresabschluss wird dargestellt, wie sich die tatsächliche finanzielle Entwicklung im Vergleich zur Planung entwickelt hat. Der Rechenschaftsbericht erläutert wesentliche Abweichungen und Entwicklungen.

Überblick 2024

  • Deutschland erlebte nach 2023 erneut eine Rezession, besonders betroffen: Automobil- und Maschinenbau
  • Haushaltsplanung 2024 konnte nur durch Kompensationsmaßnahmen und Rücklagenentnahmen genehmigt werden

Finanzielle Kennzahlen 2024

  • Ordentliches Ergebnis: -20,7 Mio. € (5,1 Mio. € schlechter als geplant)
  • Gesamtverschuldung: 137 Mio. €
  • Rücklagenentnahme nötig, um das negative Ergebnis auszugleichen
  • Nicht genutzte Ergebnisrücklagen der Städte und Gemeinden: 9,1 Mio. € bleiben in der Rücklage und werden 2025 zur Entlastung herangezogen

Hinweise

  • Durch das negative Ergebnis greift die vom Kreistag beschlossene Finanzierungsleitlinie nicht
  • Rechenschaftsbericht informiert detailliert über die Gründe der Abweichungen und die finanzielle Lage des Kreises

Jahresabschluss- und Rechenschaftsberichte zum Download

Beteiligungen

Der Rems-Murr-Kreis ist an zahlreichen Unternehmen in Privatrechtsform unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die zentrale Aufgaben im Auftrag des Landkreises wahrnehmen. Als Konzernmutter übernimmt der Kreis dabei wirtschaftliche und politische Verantwortung, während die Tochtergesellschaften die übertragenen Aufgaben effizient erfüllen müssen.

Zur Information der Öffentlichkeit und des Kreistags erstellt der Kreis jährlich einen Beteiligungsbericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen er unmittelbar oder mit mehr als 50 Prozent mittelbar beteiligt ist.

Unmittelbare Beteilungen (> 25 %):

  • Rems-Murr-Kliniken gGmbH (100 %)
  • Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (100 %)
  • Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH (92 %)
  • Rems-Murr-Gesundheits GmbH & Co. KG (50 %)
  • Energieagentur Rems-Murr gGmbH (50 %)

Beteiligungsberichte zum Download

Gebühren

Für verschiedene Leistungen erhebt der Landkreis Gebühren auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften und Satzungen.
 

  • Die Gebührensatzung ist eine vom Kreistag beschlossene Satzung des Landkreises, mit der der Landkreis für seine kommunalen Aufgaben und Einrichtungen Gebühren regelt (z. B. Benutzungsgebühren). Sie ist kommunales Ortsrecht und gilt im Gebiet des Landkreises.
  • Die Gebührenverordnung ist eine vom Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde erlassene Rechtsverordnung, die auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung Gebühren für bestimmte Amtshandlungen festlegt (z. B. Baugenehmigungen). Sie gilt für den Zuständigkeitsbereich des Landratsamts im Landkreis.

Bankverbindung

Kreissparkasse Waiblingen
BIC: SOLADES1WBN
IBAN: DE29602500100000200037