Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der UVPVorprüfung zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Gewässers Buchenbach durch Wehrrückbau des Wehres „T 67“ in Leutenbach

Die Gemeinde Leutenbach plant die Umgestaltung des Gewässers II. Ordnung Buchenbach auf 
einer Länge von ca. 60 m sowie den Abbruch/Rückbau eines Wehres als Maßnahme zur Herstellung 
der ökologischen Durchgängigkeit am Wehr „T 67 Pumpwerk“ in Leutenbach. 
Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des 
Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 2 UVPG durchgeführt. 
Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine 
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann 
nach Einschätzung des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis aufgrund überschlägiger Prüfung unter 
Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen haben. 
Gemäß § 5 Absatz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. 
Die Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des 
Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Alter Postplatz 10, 71332 
Waiblingen, Zimmer Nr. 180, zu den üblichen Dienstzeiten zugänglich. 
Waiblingen, 19. August 2026 
Dr. Richard Sigel 
Landrat des Rems-Murr-Kreises

(Erstellt am 18. August 2026)