Öffentliche Bekanntgabe des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Stadtwerke Fellbach GmbH

Die Firma Stadtwerke Fellbach GmbH beantragt für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur 
Erzeugung von Strom und Warmwasser in einer Verbrennungseinrichtung durch den Einsatz von 
gasförmigen Brennstoffen Hofäckerstraße 8 in 70736 Fellbach-Schmiden eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Bei dem Vorhaben wird das bestehende BHKW-Aggregat entfernt 
und durch ein neues, leistungsstärkeres BHKW-Aggregat ersetzt. Die Heizzentrale wird dadurch 
erstmalig immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Die beiden bestehenden 
erdgasbetriebenen Heizkessel werden in Zukunft hauptsächlich nur noch in Betrieb gesetzt, wenn 
das neue BHKW-Aggregat nicht in Betrieb ist. 
Da das Vorhaben unter den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine standortbezogene 
Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit § 10 Abs. 3, 4 UVPG zur Ermittlung der UVPPflicht durchgeführt. 
Im Rahmen der Vorprüfung wurde am 17.09.2026 festgestellt, dass für die Erteilung der 
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung keine Verpflichtung zur Durchführung einer 
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach der überschlägigen Prüfung des Landratsamt RemsMurr-Kreis liegen zwar besondere örtliche Gegebenheiten gemäß der Anlage 3 Nr. 2.3.7 und Nr. 
2.3.11 des UVPG aufgeführten Schutzkriterien vor. Es sind jedoch keine erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen auf die betroffenen Schutzgebiete oder deren Schutzzweck zu erwarten. 
Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. 
Die Unterlagen über die durchgeführte Prüfung sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen 
des Umweltverwaltungsgesetzes beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Umweltschutz, 
Fachbereich Gewerbeaufsicht und Immissionsschutz, Alter Postplatz 10 in 71332 Waiblingen, 
Zimmer 162, zu den üblichen Dienstzeiten, zugänglich. Hierzu kann das Amt für Umweltschutz des 
 REMS-MURR-KREIS | Öffentliche Bekanntmachung 
Rems-Murr-Kreises telefonisch unter 07151 501 2435 oder per E-Mail A.Merz@rems-murr-kreis.de 
kontaktiert werden. 
Waiblingen, 25.09.2026 
Dr. Richard Sigel 
Landrat des Rems-Murr-Kreises

(Erstellt am 25. September 2026)