Richtlinien zur Förderung von Projekten für eine nachhaltige Entwicklung mit Bezug zum Klimaschutz „Dein Klimabudget zum Anpacken“

Gültig ab 01. Januar 2026

Fördergegenstand

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Förderprogramms „Dein Klimabudget zum Anpacken“ unterstützt der RemsMurr-Kreis Projekte, die einen Bezug zum Klimaschutz und zu zwei weiteren Nachhaltigkeitszielen haben, finanziell. 

Im Rahmen der Förderrichtlinie können zwei Projektarten gefördert werden:
  • Projekte, mit direkter, messbarer CO2-Einsparung 
  • Bildungsprojekte mit Klimaschutz- und/oder Klimaanpassungsbezug, auch ohne direkt messbare CO2-Einsparung. Hier müssen die zu vermittelnden Inhalte und die 
    Häufigkeit (einmalig/wiederholbar) dargelegt werden.

Was wird nicht gefördert?

Die reine Anschaffung von Sachgegenständen, ohne dass durch diese eine direkte CO2-Einsparung bewirkt wird bzw. diese nicht wesentlicher Bestandteil zur Verwirklichung der projektbezogenen CO2-Einsparung sind bzw. diese in keinem Zusammenhang mit einem Bildungsprojekt stehen.
  •  Forschungsprojekte oder Techniken, die sich noch im Entwicklungsstadium befinden.
  •  reine Institutionsförderung ohne Bezug zu konkretem Projekt
  •  Projekte, die nicht allgemein zugänglich sind. 
  •  Dauerförderungen oder Weitergabe der Fördermittel an Dritte
  •  Photovoltaik-Anlagen und Balkonsolaranlagen
  • Gewerbliche/kommerzielle Projekte

Fördervoraussetzungen

Fristen

Die Bewerbungsfrist zur Antragseinreichung läuft bis zum 31. Juli 2026. Anträge, die danach eingereicht werden, können bei der Vergabe von Fördermitteln nicht berücksichtigt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Vereine, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Jugendgruppen, Bürgerinitiativen, Religionsgemeinschaften und Privatpersonen. Der Antrag ist durch eine unbeschränkt geschäftsfähige Person, welche das 18. Lebensjahr vollendet hat, einzureichen. 
Es können nur Projekte mit Bezug zum Landkreis gefördert werden. Das bedeutet der Antragsteller muss seinen Sitz im Rems-Murr-Kreis haben oder das Projekt muss im Rems-Murr-Kreis umgesetzt werden. Wird das Projekt im Ausland durchgeführt, ist die Kooperation mit einer anerkannten Hilfsorganisation und/oder eine bindende Vereinbarung mit der örtlichen öffentlichen Hand (Bürgermeister/in) erwünscht.

Erforderliche Unterlagen

Antragsberechtigt sind Vereine, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Jugendgruppen, Bürgerinitiativen, Religionsgemeinschaften und Privatpersonen. Der Antrag ist durch eine unbeschränkt geschäftsfähige Person, welche das 18. Lebensjahr vollendet hat, einzureichen. 
Es können nur Projekte mit Bezug zum Landkreis gefördert werden. Das bedeutet der Antragsteller muss seinen Sitz im Rems-Murr-Kreis haben oder das Projekt muss im Rems-Murr-Kreis umgesetzt werden. Wird das Projekt im Ausland durchgeführt, ist die Kooperation mit einer anerkannten Hilfsorganisation und/oder eine bindende Vereinbarung mit der örtlichen öffentlichen Hand (Bürgermeister/in) erwünscht.

 Ausgefülltes Antragsformular des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis 
  • erbindlicher Kosten- und Finanzierungsplan (Dokument Kosten- und Finanzierungsplan „Dein Klimabudget zum Anpacken“) mit genauer Aufstellung der Zusammensetzung der Honorarkosten, Sachkosten und sonstigen Kosten. Im Kosten- und Finanzierungsplan muss der Antragsteller verbindlich Auskunft geben, ob es weitere Einnahmen (z.B. Teilnahmegebühren) zur Finanzierung des Projektes gibt und wie hoch diese sind. Es ist konkret zu benennen, für welche Teilmaßnahmen des Projekts die beantragten Mittel verwendet werden sollen.
  •  reine Institutionsförderung ohne Bezug zu konkretem Projekt

Finanzielle Rahmendbedingungen

Da die Förderung maximal 70 % der Gesamtkosten beträgt, muss die Finanzierung der restlichen 30 % der Kosten vor Projektbeginn gewährleistet sein. Nur so kann die Durchführung als gesichert angesehen werden. Antragstellende müssen den Eigenanteil von mindestens 30 % einbringen. Dieser kann in Form eines Geldwerts oder durch Eigenleistungen (wie der Einsatz von ehrenamtlichen Arbeitsstunden) erbracht werden. Es werden nur solche Tätigkeiten anerkannt, die innerhalb des beantragten Projekts geleistet werden und im Finanzierungsplan angegeben sind. Als Berechnungsgrundlage gilt der gültige Mindestlohn pro Stunde (derzeit 14 Euro brutto/Stunde).

 Ausgefülltes Antragsformular des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis 
  • Kosten für externe Referentinnen und Referenten sind bis zu 50,00 Euro pro Stunde (inkl. MwSt.) förderfähig. Anfallende Honorarkosten sind mit Rechnungen nachzuweisen. Im Antrag sind die zu Grunde gelegten Kalkulationsdaten (Stundenzahlen, errechnete Stundensätze) sowie die geplanten Tätigkeiten darzulegen.
  • Kosten für Bildungsmaßnahmen dürfen max. 25,00 Euro pro Unterrichtsteilnehmer/in betragen
  • Ausgaben, die beim Antragsteller für das Projekt entstehen, sind mit Kostenbelegen nachzuweisen. Es können nur Kosten geltend gemacht werden, die im Kosten- und Finanzierungsplan angegeben wurden. Bei Abweichungen vom Kosten- und Finanzierungsplan muss zuvor die Einwilligung des Amts für Klimaschutz eingeholt werden.
  • Reisekosten werden gefördert, wobei vorranging öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden müssen. Reisekosten für Autofahrten und Flüge müssen begründet werden.

Weitere Fördergrundsätze

Das Projekt darf einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten. Die 12 Monate beginnen mit Erhalt des Zuwendungsbescheides. Eine Verlängerung kann einmalig bis 4 Wochen vor Ende des Projektzeitraums beantragt werden. Die Entscheidung zur Verlängerung des Bewilligungszeitraums sowie dessen Umfang obliegt allein dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis.

Projektziele müssen mit den im Projektantrag genannten Maßnahmen erreicht werden können. Das Projekt muss in sich geschlossen sein. Die Projektziele und Maßnahmen müssen realistisch und nachvollziehbar definiert sein.

Bewilligung von Fördermitteln

Eine Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Kreisverwaltung sowie der Kreistagsfraktionen, entscheidet, welche der eingereichten Fördermittelanträge bewilligt werden.

Dabei sind folgende Kriterien maßgeblich:
  • Höhe der CO2-Einsparung (in Tonnen pro Jahr) bzw. Klimanutzen
  • Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit, inwiefern zu zwei weiteren Nachhaltigkeitszielen beigetragen wird
  • Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Projektkonzeption
  • Klar strukturierter Kostenplan
  • Alle formalen Anforderungen (vgl. 2.2, 2.3 & 2.4) sind erfüllt.

Werden mehr Fördermittel beantragt als Mittel über das Fördermittelbudget zur Verfügung stehen, werden die Projekte ausgewählt, die den höchsten Beitrag zum Klimaschutz und/oder zur
Klimaanpassung leisten und die oben genannten Kriterien nach Auffassung der Jury am besten erfüllen. Die Jury behält sich das Recht vor, nicht alle bereitgestellten Mittel auszuzahlen, wenn sie der Ansicht ist, dass nicht genügend Anträge eingegangen sind, die die Förderkriterien ausreichend erfüllen.

Auszahlung bewilligter Mittel

Nach Antragsbewilligung durch das Landratsamt Rems-Murr-Kreis erhält der Zuwendungsempfänger einen Zuwendungsbescheid, worin Höhe, Art und Umfang der Bewilligung festgelegt sind. Dabei werden maximal 70 % der Projektkosten gefördert. Die Finanzierung der verbleibenden 30 % der Gesamtkosten hat durch Eigenmittel, Eigenleistung oder durch im Rahmen der Projektdurchführung erzielte Einnahmen zu erfolgen. Eigenleistungen sind ehrenamtlich innerhalb des beantragten Projekts eingebrachte Leistungen, die auf Basis des Mindestlohns pro Stunde (14 Euro brutto/Stunde) berechnet und im Finanzierungsplan angeben werden müssen. Zu erwartende Einnahmen sind bei der Antragsstellung anzugeben. Betragen diese Einnahmen mehr als 30 % der Gesamtkosten, wird der darüber hinaus gehende Betrag von der möglichen Fördersumme abgezogen. Die Bewilligung eines Förderantrags kann mit Auflagen verbunden sein, die im Zuwendungsbescheid benannt werden. Der Anspruch auf Förderung entsteht erst, wenn die Einhaltung der Auflagen bestätigt wurde.

Bewilligte Mittel können nach Abschluss des Projektes beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis gegen Vorlage des Verwendungsnachweises schriftlich angefordert werden. Hierfür sind folgende Dokumente zwingend beizulegen:
  • Verwendungsnachweis
  • Einnahmen- und Ausgabenplan
  • Rechnungen und Rechnungsbelege
  • Ggf. Teilnehmenden-Nachweis

Die entsprechenden Formulare finden sich im Klimaschutz-Portal auf der Homepage des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis. Während der Projektlaufzeit ist zweimalig ein Zwischenabruf in Höhe von max. jeweils 30 % der bewilligten Fördersumme bzw. einmalig in Höhe von max. 50 % möglich. Dafür ist das Mittelabrufformular beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis einzureichen. Das Formular ist im Klimaschutz-Portal auf der Homepage des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis abrufbar.

Nachweispflichten und Berichtspflicht des Zuwendungsempfängers

Ergeben sich nach der Antragsbewilligung während des Projektverlaufs Veränderungen gegenüber den im Förderantrag gemachten Angaben, insbesondere in der Zeitplanung oder im Kosten- und Finanzierungsplan (einschließlich möglicher Drittmittelgeber), ist das Landratsamt Rems-Murr-Kreis unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Inhaltliche Änderungen in der Projektdurchführung und größere Abweichungen in den einzelnen Ausgabenpositionen im Gegensatz zum bewilligten Antrag müssen vorab vereinbart worden sein und im Verwendungsnachweis erklärt werden. Werden weniger Mittel für ein Vorhaben benötigt, als bewilligt worden sind, kann nur der bewilligte Förderanteil der verwendeten Mittel abgerufen werden. Beim Abruf von Fördermitteln sind für alle Kosten entsprechende Belege beizulegen (vgl. auch Erforderliche Unterlagen). Ein Verwendungsnachweis (sachlicher Bericht und zahlenmäßiger Nachweis) ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vorhabens beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis einzureichen. Die Unterlagen müssen so aufbereitet sein, dass die Abrechnung für Externe nachvollziehbar ist. Eine Beantragung einer Fristverlängerung ist bis vier Wochen vor Auslauf der Einreichungsfrist möglich.

Kürzungen und Rückforderung von Zuwendungen

Werden Veränderungen des Projektverlaufs, insbesondere in der Zeitplanung oder im Kosten und Finanzierungsplan (einschließlich möglicher Drittmittelgeber) nicht unverzüglich durch den
Empfänger schriftlich angezeigt, behält sich das Landratsamt Rems-Murr-Kreis die Kürzung bereits bewilligter Fördersummen vor. Werden Auflagen, die im Zuwendungsbescheid festgelegt sind, nicht eingehalten, oder werden nachweislich falsche Angaben gemacht, behält sich das Landratsamt Rems-Murr-Kreis die Streichung bereits bewilligter Fördermittel vor.

Ablehnung von Anträgen

Antragsteller, deren Antrag nicht entsprochen werden konnte, erhalten eine schriftliche Mitteilung des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis.

Öffentlichkeitsarbeit zu geförderten Vorhaben

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis ist berechtigt, kostenfrei über alle Fördermaßnahmen in Wort und Bild zu berichten.
  • Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu geförderten Projekten ist mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis abzustimmen.
  • Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu geförderten Projekten muss einen Hinweis enthalten, dass das Projekt durch das Landratsamt Rems-Murr-Kreis gefördert wird.