Schutz vor Hochwasser und Starkregen

Vogelperspektive auf die Brücke und das Hochwasserrückhaltebecken in Winterbach

Starkregen kann in kurzer Zeit große Wassermengen freisetzen. Können Boden und Kanalisation diese nicht aufnehmen, drohen Überflutungen – besonders in tiefliegenden Bereichen, Tiefgaragen und an kritischen Durchlässen. 

Auch Hochwasser kann bei lang anhaltendem oder starkem Regen entstehen: Flüsse und Bäche treten über die Ufer und überfluten angrenzende Flächen.

Eigenvorsorge bei Hochwasser und Starkregen

Hochwasser und Starkregen können jederzeit auftreten, Gebäude beschädigen und Menschen gefährden. Alles Wissenswerte rund um Schutz und Eigenvorsorge:

sei bereit - Hochwasser

Starkregenkompetenzzentrum

Das Kompetenzzentrum Starkregen bietet Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Kommunen praxisnahe Informationen zur baulichen Vorbereitung, zum richtigen Verhalten im Ereignisfall sowie zum kommunalen Starkregenrisikomanagement. 

Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Welche bauliche Eigenvorsorge kann ich treffen?

Wer von Hochwasser betroffen sein kann, ist gesetzlich verpflichtet, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten vorzusorgen und Schäden zu verringern. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten sind Neubauten und Gebäudeerweiterungen grundsätzlich verboten; Ausnahmen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde möglich.

Für hochwasserangepasstes Bauen gibt es drei Strategien: Gefahrenzonen meiden oder Gebäude erhöht bauen, Wasser durch Abdichtungen und Schutzvorrichtungen fernhalten oder eine kontrollierte Überflutung durch geeignete Baustoffe und Raumnutzung vorbereiten. Viele Maßnahmen lassen sich auch bei bestehenden Gebäuden umsetzen.

Was ist ein Überschwemmungsgebiet?

Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei Hochwasser überflutet werden können. Für diese Bereiche gelten besondere gesetzliche Schutzvorschriften nach § 78 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Welche Maßnahmen sind in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich verboten?

  • die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen,
  • Mauern, Wälle oder ähnliche Anlagen quer zur Fließrichtung,
  • die längerfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können,
  • das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche sowie
  • das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen.

Sind Ausnahmen von diesen Verboten möglich?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen zugelassen werden. Bei Bauvorhaben muss beispielsweise verlorener Hochwasserrückhalteraum – auch Retentionsraum genannt – in vergleichbarem Umfang, mit gleicher Funktion und rechtzeitig ausgeglichen werden.

Was ist beim Umgang mit Heizöl oder anderen wassergefährdenden Stoffen zu beachten?

In Überschwemmungs- und Risikogebieten ist ein besonders sorgfältiger Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erforderlich. Anlagen und Behälter müssen so gesichert sein, dass bei Hochwasser keine Schadstoffe in Gewässer, Boden oder Grundwasser gelangen. Weitere Infos zum Umgang mit Heizölanlagen

Wo kann ich verbindliche Überschwemmungsgebiete einsehen?

Was ist nach einem Hochwasser zu beachten?

Welche Handlungsempfehlungen gelten für Unternehmen?

Was ist das kommunale Starkregenrisikomanagement?

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Kommunen?

Wie wirkt sich Starkregen aus?

Ansprechpartner im Überblick

Hochwasserschutz und Starkregen nach Gemeinden

Allmersbach im Tal, Aspach, Auenwald, Backnang, Großerlach, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal

Ulrika Hett
Amt für Umweltschutz
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen

Althütte, Kaisersbach, Kernen, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Urbach, Weinstadt, Winterbach

Katrin Schmidt
Amt für Umweltschutz
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen

Alfdorf, Berglen, Burgstetten, Fellbach, Kirchberg an der Murr, Korb, Leutenbach, Schwaikheim, Waiblingen, Welzheim, Winnenden

Matthias Szaszák
Amt für Umweltschutz
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen

Ansprechpartner Überwachung von Tankanlagen für wassergefährdende Stoffe

Alfdorf, Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang

Steffani Häußler
Amt für Umweltschutz
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen

Berglen, Burgstetten, Fellbach, Großerlach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Kirchberg an der Murr, Korb, Leutenbach, Murrhardt, Oppenweiler, Plüderhausen, Remshalden, Schorndorf

Jana-Maria Teixeira Vasconcelos
Amt für Umweltschutz
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen

Rudersberg, Schwaikheim, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Weissach im Tal, Welzheim, Winnenden, Winterbach

Heike Büttner
Amt für Umweltschutz
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen