Abfall entsorgen und verwerten
Ob Sie nun privat, gewerblich oder als gemeinnützige Einrichtung mit Abfällen zu tun haben, hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Müllentsorgung und -verwertung
Geänderte Öffnungszeiten: Am Dienstag, den 20. Oktober, öffnet das Landratsamt aufgrund einer Personalversammlung erst um 12 Uhr. Die Kfz-Zulassungsbehörden und die Fahrerlaubnisbehörde bleiben den ganzen Tag geschlossen und öffnen wieder am Mittwoch, den 21. Oktober. Vielen Dank für Ihr Verständins.
Ob Sie nun privat, gewerblich oder als gemeinnützige Einrichtung mit Abfällen zu tun haben, hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Müllentsorgung und -verwertung
Das Landratsamt als untere Abfallrechtsbehörde unterstützt Betriebe des Landkreises, die sich als gewerbliche Abfallerzeuger und/oder Abfallbesitzer an uns wenden, in abfallrechtlichen Fragen.
Für die Entsorgung von Abfällen aus Privathaushalten ist im Landkreis die Abfallwirtschaft Rems-Murr-Kreis (AWRM) zuständig.
Bei wilden Müllablagerungen handelt es sich im harmlosesten Fall um Lebensmittelverpackungen und im schlimmsten Fall um Chemiekalien, Altölbehälter oder alte Autobatterien, durch die eine Umweltgefährdung ausgehen kann ("gefährlicher Abfall")
Handelt es sich um gefährliche Abfälle oder haben Sie den Verursacher direkt beobachtet, sollten Sie den Vorfall direkt bei der nächsten Polizeidienststelle als Umweltdelikt anzeigen.
Sonstiger Wilder Müll kann zum Beispiel an die örtliche Gemeindeverwaltung oder die Umweltmeldestelle des Landes gemeldet werden. Meldungen sollten folgende Mindestangaben enthalten, damit eine Prüfung und Verfolgung durch die Untere Abfallbehörde erfolgen kann: Exakter Ort (Flurstück oder Koordinaten) und bestenfalls ein Foto zur genauen Identifizierung der Art und der Menge des Abfalls
Exakter Ort (Flurstück oder Koordinaten) und bestenfalls ein Foto zur genauen Identifizierung der Art und der Menge des Abfalls
Hier finden Sie eine Liste von Betrieben, die Altfahrzeuge annehmen.