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Generalistische Pflegeausbildung
Die neue generalistische Pflegeausbildung mit dem Ausbildungsabschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann löst die bisherigen Ausbildungsformen als Gesundheits- und Krankenpflegerin, Altenpflegerin, sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin ab.
Informationen
Die berufliche Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz besteht aus theoretischem und praktischen Unterricht an Pflegeschulen sowie einer praktischen Ausbildung bei einer Ausbildungseinrichtung (sog. Träger der praktischen Ausbildung - TpA). Diese kooperieren neben den Schulen mit weiteren Einrichtungen in den verschiedenen Pflegebereichen. Beide Teile der Ausbildung wechseln sich zudem im Blockmodell gegenseitig ab. Der TpA, mit dem der oder die Auszubildende den Ausbildungsvertrag geschlossen hat, übernimmt überwiegend den praktischen Ausbildungsteil.
Wo kann man sich im Landkreis bewerben?
Unsere interaktive Karte gibt Ihnen eine Übersicht über im Kreis angesiedelte ausbildende Praxisbetriebe, staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Pflege, der öffentlichen Berufsfachschule für Pflege an der Maria-Merian-Schule in Waiblingen sowie der Beratungsstelle für die Pflegeausbildungen im Stadtzentrum von Schorndorf.
Sollten Sie die Karte in der mobilen Ansicht öffnen, so beachten Sie bitte, dass Sie ggf. erst durch Antippen der einzelnen Elemente die Kontaktdaten der ausgewählten Einrichtung angezeigt bekommen.
Bis 2026 gibt es weiterhin die Möglichkeit, neben dem Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, den Abschluss als Altenpfleger oder Altenpflegerin oder als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger zu machen. Gelernt wird die ersten zwei Jahre gemeinsam, bevor im dritten Jahr die Vertiefung erfolgt. Ob ein Abschluss in den zwei gesonderten Bereichen infrage kommt, entscheidet der Auszubildende sechs Monate vor dem letzten Ausbildungsdrittel oder bei Vertragsschließung des Ausbildungsverhältnisses selbst. Denn bis dahin wurden alle Praxiseinsätze in den unterschiedlichen Pflegebereichen durchlaufen.
Die EU-weite Anerkennung gilt hierbei nur für den Abschluss zum Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.
Die praktischen Einsätze, die bis zum Abschluss er Ausbildung durchlaufen werden, erfolgen in den fünf Hauptversorgungsbereichen, in denen Pflegefachkräfte vorrangig tätig sind: im Umfeld des Krankenhauses, des Alten- und Pflegeheims, des ambulanten Pflegedienstes, der psychiatrischen Pflege sowie der Pädiatrie, der Versorgung von Kindern und Jugendlichen.
Durch den Einsatz in den verschiedenen Versorgungsbereichen kann selbst entschieden werden, welcher Versorgungsbereich am besten zu einem passt. Einem späteren Wechsel des Versorgungsbereichs im Berufsleben steht aufgrund des generalistischen Abschlusses nichts im Weg.
Neben der beruflichen Grundausbildung gibt es auch die Möglichkeit, diese ausbildungsintegriert mit einem Studium an einer Hochschule zu verbinden. Das ausbildungsintegrierte Pflegestudium ermöglicht weitere Karrierewege und Aufstiegschancen in der beruflichen Pflege.
Der Abschluss der Grundausbildung und des Grundstudiums befähigt zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen und Methoden.
Die Gesamtdauer beträgt je nach gewählter Hochschule insgesamt acht bzw. neun Semester (vier bzw. viereinhalb Jahre) und schließt mit einer Berufszulassung und der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" bzw. "Pflegefachmann" nach drei Jahren ab. Zusätzlich wird mit erfolgreichem Studienabschluss der jeweilige akademische Grad des Studiengangs (B.Sc. oder B.A.) verliehen.
Im Studium werden neben Inhalten der beruflichen Ausbildung auch Kompetenzen zur Steuerung und Gestaltung hochkomplexer Pflegeprozesse vermittelt. Aktuelle pflegewissenschaftliche Grundlagen werden beleuchtet und eine kritisch reflexive Auseinandersetzung mit theoretischem und praktischem Pflegewissen gefördert.
Das ausbildungsintegrierte Studium umfasst neben der betrieblichen Ausbildung Lehrveranstaltungen an einer Berufsfachschule für Pflege und an einer Hochschule.
Interessenten bewerben sich bei einem Ausbildungsträger, einer Berufsfachschule für Pflege und zeitgleich an einer Hochschule auf einen Ausbildungs- und Studienplatz. Als Zugangsvoraussetzung wird die Fachhochschulreife bzw. das Abitur für einen Studienplatz vorausgesetzt. Weitere Voraussetzungen können im Genaueren bei der jeweiligen Hochschule bzw. Berufsfachschule für Pflege eingesehen werden.
Der Ausbildungsbetrieb, mit dem der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird, bezahlt dann auch über die Dauer der Ausbildung eine entsprechende Ausbildungsvergütung. Diese ist die gleiche wie bei einer Ausbildung ohne integriertes Studium und beträgt derzeit ca. im:
Im Rahmen der Umschulung wird eine reguläre Pflegeausbildung durchlaufen. Wenn die Fördervoraussetzungen für eine Umschulung vorliegen, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Bildungsgutscheine für den zuvor individuell festgestellten Bildungsbedarf aushändigen. Der Bildungsgutschein, der das Bildungsziel Pflegefachfrau/-mann ausweist, garantiert die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes.
Die Umschulung gliedert sich in einen schulischen und einen betrieblichen Teil. Der theoretische und praktische Unterricht findet an einer Berufsfachschule für Pflege statt, die im Falle der Umschulung zur Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung zugelassen ist. Dort wird der Bildungsgutschein eingelöst.
Sie erhalten während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung, die zu einem großen Teil auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz können dauerhaft dreijährig gefördert werden.
Fachkräftesicherung der Kommunalen Pflegekonferenz
Die 2024 eingerichtete Kreispflegekonferenz fördert den Austausch alle an der Pflege beteiligten Akteure auf kommunaler Ebene und berät bei der strategischen sowie operativen Gewinnung neuer Pflegefachpersonen bzw. Pflegehilfskräfte. Die Konferenz basiert neben den Treffen des Steuerungsgremiums auf zwei Arbeitsgruppen.
Arbeitsgruppe 1 beschäftigt sich mit der Pflege(fach)kräftesicherung. Arbeitsgruppe 2 mit dem Thema pflegende Angehörige. Arbeitsgruppe 1 wird von der Koordinationsstelle begleitet. Die Koordinationsstelle vertritt folgende Punkte zur nachhaltigen Fachkräftesicherung in der Pflege im Kreis:
Generalistische Pflegeausbildung
Generalistische Pflegehilfeausbildung
Anerkennungsverfahren nach dem PflBG (Kenntnisprüfung & Anpassungslehrgang)
Qualifizierte Pflege durch Aus- und Weiterbildungsmodelle
Die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen werden über die Kommunale Pflegekonferenz als Vollversammlung an die Pflegeeinrichtungen in den Rems-Murr-Kreis sowie den Sozialausschuss zur Information bzw. Beschlussfassung weitergegeben.
Downloadbereich
Im Folgenden finden Sie aktuelle Formulare, Broschüren, Leitfäden und sonstige Veröffentlichungen rund um die generalistische Pflegeausbildung und in der Pflege bestehenden Hilfeausbildungen.
Bei Fragen zur Finanzierung wenden Sie sich bitte an untenstehenden Kontakt.
Offene Sprechstunde
Für eine persönliche Beratung können Sie zur offenen Sprechstunde am Donnerstagnachmittag von 15:00 bis 17:00 Uhr kommen. Bei Interesse wenden Sie sich einfach an untenstehenden Kontakt. Auch weitere Termine sind nach vorheriger Absprache möglich.
Kontakt
AndreasGrau
Koordinator für die generalistische Pflegeausbildung