Schulverweigerung und Schulabsentismus

Wenn Kinder oder Jugendliche nicht mehr regelmäßig die Schule besuchen, stellt dies Familien oft vor große Herausforderungen. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Schulpflicht, ärztliche Atteste und die Beratungsmöglichkeiten.

Zögern Sie nicht, frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Gemeinsam lässt sich meist ein guter Weg zurück in den Schulalltag finden.

Beratungsangebot

1. Für wen gilt die Schulpflicht?

In Baden-Württemberg gilt die Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Bundesland ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- bzw. Arbeitsstätte haben. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern (unter 18 Jahren) sind die Erziehungsberechtigten gesetzlich dafür verantwortlich, dass die Kinder regelmäßig am Unterricht und allen Pflichtveranstaltungen der Schule teilnehmen

2. Was versteht man unter „Schulabsentismus“?

Von Schulabsentismus (oder Schulverweigerung) spricht man, wenn Kinder und Jugendliche die Schule nicht mehr regelmäßig besuchen oder besuchen können. Die Ursachen dafür sind oft sehr vielschichtig und komplex. Viele Eltern fühlen sich in dieser Situation verunsichert oder machtlos.

3. Wann kann die Schule ein amtsärztliches Zeugnis verlangen?

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler auffällig oft oder sehr lange wegen Krankheit fehlt, kann die Schulleitung ein amtsärztliches Zeugnis verlangen. Dies geschieht dann, wenn begründete Zweifel an der Schulfähigkeit bestehen, die nicht durch ein normales ärztliches Attest (vom Haus- oder Kinderarzt) geklärt werden können.

Die betroffene Person (bei Minderjährigen die Eltern) wird von der Schulleitung schriftlich dazu aufgefordert.

4. Wie läuft die Beantragung des amtsärztlichen Zeugnisses ab?

Die Untersuchung beim Gesundheitsamt muss von den Verpflichteten selbst in die Wege geleitet werden:

  • Beauftragung: Die Eltern (bzw. die volljährigen Schüler) müssen die Untersuchung selbst beim Gesundheitsamt in Auftrag geben.
  • Unterlagen: Das Aufforderungsschreiben der Schule muss vorab beim Gesundheitsamt eingereicht oder spätestens zum Untersuchungstermin mitgebracht werden.
  • Terminvereinbarung: Sie setzen sich selbst mit dem Gesundheitsamt in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. In der Regel findet dieser Termin innerhalb von zwei Wochen statt.

5. Wer bekommt das amtsärztliche Gutachten und wie gelangt es zur Schule?

Nach der Untersuchung schreibt das Gesundheitsamt zeitnah das Gutachten.

  • Das Gutachten wird per Post an die Eltern (bzw. die volljährigen Schüler) geschickt.
  • Die Eltern (bzw. die volljährigen Schüler) müssen das Gutachten danach selbständig und zeitnah bei der Schule einreichen. Das Gesundheitsamt schickt das Gutachten nicht direkt an die Schule.

6. Ist die amtsärztliche Untersuchung kostenlos?

Nein. Bitte beachten Sie, dass für die amtsärztliche Untersuchung und die Ausstellung des Zeugnisses Gebühren anfallen. Diese Kosten müssen von den Schülern bzw. deren Sorgeberechtigten selbst getragen werden.

7. Wie kann ich einen Termin für die amtsärtzliche Untersuchung vereinbaren?