Landesstraße zwischen Klaffenbach und Althütte: Ab 6. September Wechselverkehr in beide Fahrtrichtungen möglich

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Begrenzte Verkehrsfreigabe in beide Fahrtrichtungen mit reduzierter Geschwindigkeit für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen

Der Streckenabschnitt der Landesstraße 1119 zwischen Klaffenbach und Althütte musste nach den starken Regenfällen im Juni 2024 zunächst vollständig gesperrt werden. Seit September ist die Strecke nur noch einseitig von Althütte aus befahrbar. Die Regenfälle hatten schwere Hangrutsche ausgelöst und die Fahrbahn stark beschädigt. Geologische Untersuchungen zeigen, dass eine dauerhafte Wiederherstellung der Straße nur durch eine aufwendige Sanierung möglich ist.

Um die Situation für Pendlerinnen und Pendler sowie den Schülerverkehr zu verbessern, hat der Landkreis gemeinsam mit dem zuständigen Ingenieurbüro geprüft, ob die Strecke zumindest eingeschränkt geöffnet werden kann. Das Ergebnis: Eine Übergangslösung mit Ampelregelung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Diese soll nun zügig umgesetzt werden, damit die Strecke noch vor dem Ende der Ferien in beide Richtungen befahrbar ist.

In den betroffenen Bereichen kann die talseitige Fahrbahn nur eingeschränkt genutzt werden. Deshalb wird der Verkehr dort einspurig auf der Hangseite geführt. Eine vollständige Freigabe ist erst nach der Sanierung möglich. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und weitere Schäden zu vermeiden, dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen den Abschnitt weiterhin nicht befahren – die Umleitung bleibt ausgeschildert. Außerdem gilt Tempo 30, und die Fahrbahn ist stellenweise verengt.

Die Landkreisverwaltung bedankt sich bei allen Bürgerinnen, Bürgern und Verkehrsteilnehmenden für ihr Verständnis und ihre Geduld.

(walter/02.09.25)

(Erstellt am 02. September 2025)