Ausschreibung der EU-Fördermittel des Europäischen Sozialfonds Plus im Rems-Murr-Kreis für die Jahre 2026 und 2027 gestartet
Hintergrund
Der ESF-Arbeitskreis des Rems-Murr-Kreises hat die Arbeitsmarktstrategie 2026 - 2027 beschlossen. Trägerinnen und Träger sind nun aufgerufen, sich bis 31. Mai 2025 mit Ihren Projekten zu bewerben.
Im Rems-Murr-Kreis können sich Projektträgerinnen und Projektträger im Rahmen der Ausschreibung um Fördermittel aus dem regionalen Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) bewerben. Der ESF Plus ist ein zentrales Finanzierungsinstrument der Europäischen Union im Bereich der Arbeitsmarktpolitik und wird in der Förderperiode 2021-2027 für das Programmjahr 2026 und 2027 erneut zweijährig ausgeschrieben. Der ESF verfolgt das übergeordnete Ziel, die Beschäftigungslage in Europa zu verbessern.
In der aktuellen Förderperiode liegt der Fokus auf Personengruppen in sozialen Problemlagen. Die Projekte müssen eines der beiden Ziele erfüllen, die der ESF Plus auf regionaler Ebene verfolgt und die vom ESF-Arbeitskreis für die Förderjahre 2026 und 2027 ausgeschrieben sind:
• Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind
• Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit
Projektträgerinnen und Projektträger können sich ab 1. April bis zum 31. Mai 2025 für eine ESF-Förderung bei der L-Bank bewerben. Weitere Informationen zur Antragstellung sind den Ausschreibungsunterlagen - dem regionalen Projektaufruf und der Arbeitsmarktstrategie 2026 - 2027 des Rems-Murr-Kreises - sowie auf der Internetseite www.esf-bw.de im Förderbereich Arbeit und Soziales abrufbar.
Hintergrund
Der regionale ESF Plus unterstützt im Rems-Murr-Kreis Projekte zur Förderung der Beschäftigungs- und Bildungschancen sowie zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung mit jährlich 375.330 Euro. Zu den Zielgruppen der aktuellen Projekte zählen unter anderem besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen, benachteiligte junge Menschen, die von Bildungsversagen und –Abbruch sowie am Übergang in Ausbildung und Arbeit bedroht sind sowie auch Personengruppen, außerhalb des SGB-Leistungsbezugs, die von Armut und/oder Ausgrenzung bedroht sind und die sich in psychosozialen und gesundheitlichen Problemlagen oder in prekären Familien- oder Wohnverhältnissen befinden. (raßmus/07.04.25)