Ajrizi, Fatmira und Hajrizi, Arben

Ausländeramt

Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung nach § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG)

Empfangende Person und letzte bekannte Anschrift

Ajrizi, Fatmira und und Hajrizi, Arben
Kirchhofweg 1
71560 Sulzbach
E-Mail

Datum und Aktenzeichen des Dokuments

Die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung nach § 11 Absatz 1 LVwZG liegen vor. Für das nachfolgend bezeichnete Dokument wird die öffentliche Zustellung gemäß § 11 Abs. 2 LVwZG angeordnet. Das Dokument wird deshalb hiermit öffentlich zugestellt.

06.10.2026 808.812097 (1 Schreiben)

Behörde und Stelle für die zugestellt wird und bei der das Dokument während der Dienstzeiten eingesehen werden kann

Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Ausländeramt, Leistungen für Flüchtlinge
Rötestraße 17
71332 Waiblingen
E-Mail

Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Durch die Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die öffentliche Zustellung wurde angeordnet am

07.10.2026

Zeitraum der Bekanntmachung

Beginn der Bekanntmachung: 08.10.2026

Ende der Bekanntmachung: 22.10.2026

(Erstellt am 08. Oktober 2026)