Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt

Öffentliche Gelder müssen sparsam und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Unabhängig und mit klarem gesetzlichen Auftrag werden hier die Haushaltsführung und die Aufgabenerledigung des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden geprüft. Bei aufsichtsrechtlichen Fragestellungen zu Städten und Gemeinden, sofern diese nicht Große Kreisstädte sind, können Sie sich an den Fachbereich Kommunalrecht wenden. Bei Großen Kreisstädten wird diese Funktion durch das Referat 14 des Regierungspräsidiums Stuttgart wahrgenommen.

Auch das Thema Antikorruption im Landratsamt ist bei der Leitung der Stabsstelle Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt angesiedelt. Bei einem Korruptionsverdacht werden Hinweise von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Bürger und Bürgerinnen entgegengenommen und die notwendigen Maßnahmen veranlasst. Als weitere Anlaufstelle gibt es einen externen Vertrauensanwalt, der die Anonymität der Hinweisgeber zusichern kann und keinen Weisungen des Rems-Murr-Kreises unterliegt. Der Vertrauensanwalt nimmt auch die Funktion der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz wahr.

Kontakt

Dr.
Jochen Bernhard, Vertrauensanwalt Rems-Murr-Kreis
Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rheinstahlstraße 3
70469 Stuttgart

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