E-Scooter / Elektroroller

Erreichbarkeit am Dienstag, 20. Oktober 2026

Am Dienstag, 20. Oktober sind die Kfz-Zulassungsbehörden wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen. Die Kfz-Zulassungsbehörde in Waiblingen ist am Nachmittag wieder telefonisch erreichbar. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Hinweis

Die zu unseren Leistungen genannten Kosten können im Einzelfall abweichen. Sie richten sich nach den geltenden Vorgaben und den Umständen Ihres Anliegens. Auch die erforderlichen Unterlagen und Nachweise können je nach Fall unterschiedlich sein.

Konkrete Informationen erhalten Sie während der Online-Beantragung (sofern verfügbar), bei Ihrem Termin vor Ort oder vorab per E-Mail oder Telefon.

Elektrokleinstfahrzeuge

Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen.

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde:

  • Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Großen Kreisstadt wohnen: das Landratsamt.
  • Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung.
Kfz-Zulassungsbehörde [Landratsamt Rems-Murr-Kreis]

Hausanschrift

Erbstetter Straße 58
71522 Backnang
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Hausanschrift

Karlstraße 3
73614 Schorndorf
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Hausanschrift

Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeugs und
  • nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr.

Verfahrensablauf

Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen?

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.

Freigabevermerk

Stand: 22.09.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Terminbuchung

Vereinbaren Sie vorab online einen Termin - so kommen Sie schneller dran.Ohne Termin sind Sie ebenfalls willkommen, allerdings kann es dann zu Wartezeiten kommen.

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